erezept
1. Sie waren dieses Quartal bereits einmal in unserer Praxis und haben Ihre Karte einlesen lassen?
- Nach Ihrem Arztbesuch wird das Rezept elektronisch (auf Ihrer Gesundheitskarte) an Ihre Apotheke übermittelt.
- Gehen Sie zur Apotheke Ihrer Wahl und legen Sie Ihre Gesundheitskarte vor.
- Dort werden Ihre verschriebenen Medikamente auf Grundlage des elektronischen Rezepts für Sie bereitgestellt.
2. Sie waren dieses Quartal noch nicht in unserer Praxis? Ihre Versichertenkarte liegt uns im aktuellen Quartal noch nicht vor:
- Um Ihren Rezeptwunsch bearbeiten zu können, kommen Sie bitte mit Ihrer Versichertenkarte in die Praxis.
- Um künftig Verzögerungen zu vermeiden, denken Sie bitte daran zu Beginn eines jeden Quartals (Quartalsbeginn 01.01./01.04./01.07./01.10.) einmal Ihre Versichertenkarte bei uns in der Praxis einlesen zu lassen.
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
zur Einführung des elektronischen Rezepts (e-Rezept) für gesetzlich Versicherte hier einige wichtige Informationen:
Voraussetzungen:
- Sie sind Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
- Sie haben eine gültige Gesundheitskarte mit freigeschaltetem elektronischen Rezept.
- Aktualisieren Sie gegebenenfalls Ihre Kontaktdaten, damit wir Sie bei Bedarf erreichen können.
Anwendung:
1. Sie waren dieses Quartal bereits einmal in unserer Praxis und haben Ihre Karte einlesen lassen?
- Nach Ihrem Arztbesuch wird das Rezept elektronisch (auf Ihrer Gesundheitskarte) an Ihre Apotheke übermittelt.
- Gehen Sie zur Apotheke Ihrer Wahl und legen Sie Ihre Gesundheitskarte vor.
- Dort werden Ihre verschriebenen Medikamente auf Grundlage des elektronischen Rezepts für Sie bereitgestellt.
2. Sie waren dieses Quartal noch nicht in unserer Praxis? Ihre Versichertenkarte liegt uns im aktuellen Quartal noch nicht vor:
- Um Ihren Rezeptwunsch bearbeiten zu können, kommen Sie bitte mit Ihrer Versichertenkarte in die Praxis.
- Um künftig Verzögerungen zu vermeiden, denken Sie bitte daran zu Beginn eines jeden Quartals (Quartalsbeginn 01.01./01.04./01.07./01.10.) einmal Ihre Versichertenkarte bei uns in der Praxis einlesen zu lassen.
Wichtige Hinweise zum eRezept:
- Weiterhin in Papierform:
- Privatrezepte (z.B. Hustensaft, Nasenspray)
- Rezepte für Heilmittel (z.B. Krankengymnastik, Lymphdrainage) und
- Rezepte für Hilfsmittel (z.B. Rollatoren, Schuheinlagen, Prothesen) werden derzeit weiterhin in Papierform erstellt.
- Das Erstellen eines E-Rezeptes ist nur möglich nach Einlesen Ihrer Gesundheitskarte.
- Wiederholungsrezepte können -nach ärztlicher Prüfung- spätestens am nächsten Werktag direkt in der Apotheke mit Ihrer Gesundheitskarte geholt werden.
Informieren Sie sich auch unter der Rubrik Aktuelles über evtl. Ferien- /Urlaubsabwesenheiten unserer Praxis. In dieser Zeit werden Anfragen nicht abgerufen und somit nicht bearbeitet.
Rezept
Medikamentenrezepte können Sie auch zeitsparend online bestellen. Dies gilt für alle Medikamente, die unsere Praxis Ihnen zur Einnahme auf Dauer verordnet hat.
Füllen Sie dazu das folgende Formular vollständig aus. Bitte geben Sie im Feld "Rezeptwunsch" das Medikament (Name) inkl. Packungsgröße und Dosierung (mg/µg) an.
Das Wiederholungsrezept liegt am folgenden Werktag – nach ärztlicher Prüfung – für Sie zur Abholung bereit.
Bitte beachten Sie unsere Urlaubs- und Fortbildungszeiten. Zu diesen Zeiten werden eMails nicht abgerufen und nicht beantwortet. Evtl. Abwesenheiten finden Sie unter AKTUELLES.
Bitte vergessen Sie nicht Ihre Krankenkassenversicherungs-Chipkarte im laufenden Quartal vorzulegen und ggf. die Praxisgebühr für die Krankenkasse zu begleichen.